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Geänderte Notdienstpauschale nach GOT
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Geänderte Notdienstpauschale nach GOT

Sehr geehrte Patientenbesitzer,

mit Beschluss des Bundesrates zum 20.12.2019 ist es für Kliniken und Tierarztpraxen ab dem 14.02.2020 verpflichtend, im Notdienst eine Pauschale in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt. zu erheben.

Diese Pauschale versteht sich zuzüglich der Notdienst-Behandlungskosten.

Dieser Beschluss ist für alle Tierarztpraxen nach der gültigen GOT (Gebührenordnung für Tierärzte vom 28.07.1999 mit Gebührensätzen nach 3. Verordnung nur Änderung der GOT vom 19.07.2017) gesetzlich bindend.

 

 

Ihr Tierarztpraxis Team

Dr. Michael Müller

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