Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von 22.November 2022.
Die Abrechnung erfolgt über die Verrechnungsstelle BFS.
Mehrkosten entstehen durch ein Mehr an Sicherheit für den Patienten z.B. durch zusätzliche Untersuchungen, sichere Operationstechniken, durch besondere Narkoseverfahren, Monitoring der Narkose, Überwachung der Aufwachphase und zusätzlichen Medikamenteneinsatz.
Nachts, an Wochenenden und an Feiertagen fallen Notdienstgebühren nach der GOT an.