Sehr geehrte Kunden,
mit der 4. Verordnung zur Änderung der "Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)"
ist das Wegegeld zum ersten Mal seit Jahrzehnten angehoben worden.
Die Gebühren sind für alle Tierärzte ab dem 14.02.2020 gesetzlich bindend.
Wir haben dies ab der aktuellen Rechnung mit Augenmaß umgesetzt.
Desweiteren gelten neue Notdienstgebühren und -sätze.
Informieren Sie sich gerne auf bundestieraerztekammer.de,
Rubrik "Für Tierhalter"/"GOT".
Ihr Verständnis vorausgesetzt, danken wir Ihnen herzlich,
Ihr Praxisteam.